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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 – Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen als Kunde und “NEURONprocessing – Institut, Denkfabrik und Akademie für Wahrnehmungs-, Gehirn- & Zukunftsforschung“ (Privatinstitut: Thomas Tankiewicz) (nachfolgend „uns“ genannt) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Die AGB können jederzeit auf unserer Homepage abgerufen werden. Sie können den Text herunterladen, speichern oder ausdrucken. Verbindlich ist die Version der AGB auf unserer Homepage. Nur soweit wir abweichende Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich bestätiget haben, gelten diese, jedoch ohne Wirkung für zukünftige Geschäfte.
Für die Nutzung des Warenkorbes ist das Schreiben von Cookies auf Ihrem Rechner notwendig.

§ 2 – Die Bestellung von Waren, Vertragsabschluß

Die Bestellung erfolgt durch Übermittlung des komplett ausgefüllten Bestellformulars (Warenkorb) an uns und ist verbindlich. Wir bestätigen Ihre Bestellung unverzüglich. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande. Der Vertragstext wird von uns gespeichert und Ihnen auf Verlangen per eMail zur Verfügung gestellt. Es gibt keinen Mindestbestellwert.

§ 2a – Nicht alle eingestellten Artikel sind käuflich zu erwerben

Da unsere Internet-Plattform nicht nur als Informations-Sammlung, sondern gleichzeitig auch als Shop / Warenkorb angelegt ist, steht bei jedem käuflichen Artikel ein Preis in Euro. Käuflich zu erwerben sind ausschließlich die als Waren oder Dienstleistungen bezeichneten Artikel mit einem Preis größer als 0,00 Euro.

§ 3 – Lieferung und Versandkosten

Siehe „Liefer- & Versandkosten“

§ 4 – Preise und Rechnungsstellung

Alle angegebenen Preise sind Brutto-Endpreise in Euro. Wir erstellen eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

§ 5 – Gewährleistung

Die von uns gelieferte bzw. erbrachte Ware (speziell Produkte & Dienstleistungen) ist Neuware, sofern dies nicht ausdrücklich in der Beschreibung anders gekennzeichnet ist. In der Regel sind diese Produktes eingeschweißt, das muß aber nicht immer der Fall sein, da manche Lieferanten auch unverschweißte Ware liefern. Sollte die gelieferte Ware defekt sein, so leisten wir dafür Ersatz innerhalb 4 Wochen ab Lieferdatum. Dazu ist es erforderlich, daß Sie uns die defekte Ware zusenden. Sollte diese Ware von uns nicht mehr zu beschaffen sein, so erhalten Sie den Kaufbetrag zurückerstattet.
Alle Waren reisen auf Gefahr des Käufers, Transportschäden bitte unverzüglich dem jeweiligen Transportunternehmen melden.

§ 6 – Wideruf und Rückgabe

Wir gewähren Ihnen ein Umtauschrecht von 14 Tagen nach Liefererhalt. Nur einwandfreie, nicht genutzte Ware kann umgetauscht werden. Im Falle einer Rücksendung an uns sind Sie verpflichtet, die Sendung ausreichend zu frankieren. Diese Versandkosten werden von uns nicht erstattet.

§ 7 – Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer jegliche daraus entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung, in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Ware.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.

§ 8 – Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrages

Ein Vertrag kommt zustande, wenn “NEURONprocessing“ die Annahme des Auftrages schriftlich bestätigt hat oder mit der tatsächlichen Ausführung ihrer Leistungen beginnt.
Angebote von “NEURONprocessing“ sind stets freibleibend und unverbindlich. “NEURONprocessing“ kann den Vertragsabschluß von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

§ 9 – Kündigung

Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaig vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonates ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 10 – Leistungsumfang

“NEURONprocessing“ ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur und der Nutzung von Mehrwertdiensten. Einzelheiten und Umfang der Leistung ergeben sich abschließend aus dem Vertrag.
Soweit “NEURONprocessing“ entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
“NEURONprocessing“ ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot in Form und Inhalt zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.

§ 11 – Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die “NEURONprocessing“- Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
“NEURONprocessing“ unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
“NEURONprocessing“ unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifeinstufung zu unterrichten;
Die Zugriffsmöglichkeiten auf die “NEURONprocessing“- Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechts- und/ oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Dazu gehört insbesondere schon den Versuch zu unterlassen,
– den Zugang anderer Teilnehmer der “NEURONprocessing“- Dienste unberechtigt zu nutzen,
– nicht im Vertrag zwischen “NEURONprocessing“ und dem Kunden vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen,
– Paßwörter anderer Teilnehmer der “NEURONprocessing“- Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln,
– e-mails anderer Teilnehmer der “NEURONprocessing“- Dienste unberechtigt zu lesen,
– Dateien anderer Teilnehmer der “NEURONprocessing“- Dienste zu ändern,
– für einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die “NEURONprocessing“- Dienste unberechtigt zu verbreiten,
– Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastung, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist,
– strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von “NEURONprocessing“ zu verbreiten oder zugänglich zu machen.
– Dies gilt insbesondere für pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen,
– sich oder Dritten den Besitz pornographischer Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.
Die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig einschlägig sein sollten:
1. den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
2. “NEURONprocessing“ erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
3. nach Abgabe einer Störungsmeldung “NEURONprocessing“ die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag;
4. “NEURONprocessing“ entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.
Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1 Lit. b) und c) genannten Pflichten, ist “NEURONprocessing“ sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. g) und h) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen “NEURONprocessing“ nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
In den Fällen des Absatz 1 Lit. c) ist “NEURONprocessing“ neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der dort aufgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenden Diensten zu sperren.

§ 12 – Nutzung durch Dritte

Eine direkte oder mittelbare Nutzung der “NEURONprocessing“- Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch “NEURONprocessing“ gestattet. “NEURONprocessing“ kann die Genehmigung von der Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes abhängig machen.
Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde steht „NEURONprocessing“ für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.
Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, oder Schadensersatzanspruch bzw. Kündigungsrecht des Kunden.
Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte Nutzung der “NEURONprocessing“- Dienste durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der Kunde weist nach, daß die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen “NEURONprocessing“ erfolgt ist, ohne daß er diese zu vertreten hat.

§ 13 – Zahlungsbedingungen

Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt “NEURONprocessing“ dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungstellung von fixen Entgelten erfolgt monatlich oder jährlich im voraus. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.
Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.
Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefongebühren) zwischen Kunden und dem Anschlußpunkt “NEURONprocessing“ sind vom Kunden zu tragen. Insofern bei einem Anschluß auf der “NEURONprocessing“- Seite gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung, etc.) entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 14 – Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsstörung

Gegen die Ansprüche “NEURONprocessing“ kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.
Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese von “NEURONprocessing“ nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.
Dauert eine Störung der Leistungen “NEURONprocessing“, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als 3 Werktagen erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
– der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die “NEURONprocessing“- Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und
– die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs “NEURONprocessing“ liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gemäß § 10 der AGB.

§ 15 – Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist “NEURONprocessing“ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls “NEURONprocessing“ in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, “NEURONprocessing“ nachzuweisen, daß als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
“NEURONprocessing“ kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen, wenn der Kunde sich mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung ganz oder teilweise länger als zwei Monate in Verzug befindet, “NEURONprocessing“ den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgen der Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.
Die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen weiterer Ansprüche bleibt “NEURONprocessing“ vorbehalten.

§ 16 – Verfügbarkeit der Dienste

“NEURONprocessing“ bietet ihre Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. “NEURONprocessing“ wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

§ 17 – Haftung und Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Vertrag, aus Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der “NEURONprocessing“ wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungsgehilfen/Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen.
“NEURONprocessing“ haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von “NEURONprocessing“ vor.
Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist diese gegenüber Kunden die Vollkaufleute sind, bei Schäden, die
– durch die Inanspruchnahme von “NEURONprocessing“ – Diensten,
– durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch “NEURONprocessing“,
– durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch “NEURONprocessing“,
– durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten der Firma “NEURONprocessing“ oder
– deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch “NEURONprocessing“ nicht erfolgt ist,
der Höhe nach auf den nachgewiesenen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die “NEURONprocessing“ oder Dritten durch die mißbräuchlich oder rechtswidrige Verwendung der “NEURONprocessing“- Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
“NEURONprocessing“ haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß in Folge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzung, höherer Gewalt oder in Folge von Arbeitskämpfen die “NEURONprocessing“ Leistungen unterbleiben.

§ 18 – Datenschutz

Soweit wir zur Bearbeitung und Durchführung von Bestellungen persönliche Daten von Ihnen erheben und speichern, werden diese streng vertraulich behandelt. Wir geben diese Daten nicht an Dritte weiter. Dies gilt nicht für die bei der Abwicklung des Vertrages beteiligten Partnerunternehmen. Ihnen ist bekannt und Sie willigen ein, dass die ausschließlich für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Sie stimmen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftstätigkeit von “NEURONprocessing“ zu. Sie können diese Einwilligung jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft widerrufen. Wir verpflichten uns für diesen Fall zur sofortigen Löschung Ihrer persönlichen Daten, es sei denn, ein Bestellvorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt.

§ 19 – Schlussklausel

Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt geltendes Gesetz.

§ 20 – Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. Für Nichtkaufleute gilt diese Vereinbarung nur in Ermangelung eines inländischen Gerichtsstandes.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, ist ebenfalls Hamburg Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung.

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Der NEURONprocessor

Die NEURONprocessor Software baut während der Anwendung ein spezifisches Gehirnwellenmuster in deinem Gehirn auf, welches den optimalen mentalen Zustand für Ideenentwicklung ermöglicht.

Die strukturierte Vorgehensweise der NEURONprocessor Methode bindet hierbei das Wachbewusstsein, was der rechten Gehirnhemisphäre verstärkt Raum gibt. Dies führt zu einem umfangreicheren Zugriff auf eingelagertes (Experten)Wissen und einer extrem gesteigerten Intuition.

Denn dein Gehirn ist permanent beschäftigt mit:

  1. Einhaltung der Methode
  2. Selektion (Multiple Choice)
  3. Schreiben
  4. Sprechen (Audio-Feedback)
  5. Optionale Skizzen (bzw. Grafische Interaktion)

Wir können unsere rechte Gehirnhälfte hier als ein Werkzeug verstehen, das uns mit Informationen versorgt, an die wir sonst nicht gelangen – bzw., die uns nicht bewusst werden, weil das Alltags- bzw. Wachbewusstsein immer davor liegt.

Nur Mut

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